Überblick – Kunstrecht
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Überblick – Kunstrecht

Das Kunstrecht ist eine Schnittmenge vieler Rechtsgebiete.

Der Kunstmarkt wächst stetig. Kunst dient dabei den verschiedensten Bedürfnissen. Angefangen von rein individuellem Interesse an einem Kunstwerk dehnt sich der Bereich bis zu dem Bedürfnis, Kunst als reine Anlage zu betrachten. In der Schnittstelle zwischen ideellem und wirtschaftlichem Interesse bewegt sich das Kunstrecht. Hierbei ist zu beachten, dass das Gebiet “Kunstrecht” viele Gesetze umfasst, die z.T. nicht speziell auf Kunst zugeschnitten wurden. Einerseits existieren zwar Normen, wie z.B. im Urheberrecht, die sich insbesondere mit Kunst auseinandersetzen, auf der anderen Seite müssen auch viele allgemeine Normen auf Kunst angewandt werden. So kann man Kunstrecht nicht aus der Sicht der Gesetze definieren, vielmehr muss eine Sicht aus der Kunst angewandt werden. Immer dann, wenn ein Künstler, ein Kunstwerk oder Kunst allgemein mit Gesetzen in Berührung kommt, kann von Kunstrecht gesprochen werden. Denn die Anwendung von Gesetzen auf das Gebiet der Kunst bedarf einer speziellen Variation des Rechts. Nicht immer können allgemeine Grundsätze, die auf “normale” Bedarfsartikel zugeschnitten wurden, einfach auf Kunstwerke angewandt werden. Es ist von Nöten, eine Änderung der rechtlichen Betrachtung durch eine Variation der Gesetzesauslegung durchzuführen. Dabei hilft die Anwendungssystematik von Normen. Ein Gesetz muss für die Anwendung ausgelegt werden, sei es durch Zuhilfenahme historischer Erkenntnisse, durch den einfachen Wortlaut oder etwas weiter, durch Sinn und Zweck. Diese Hilfsmittel können im Kunstrecht für eine veränderte Sicht- und Anwendungsweise hilfreich sein.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich auf dem Kunstmarkt die verschiedensten Akteure bewegen. Unter anderem teilen sich Kunstliebhaber, Sammler oder auch Raritätenjäger den Markt mit Anlageberatern oder sogar Spekulanten, ohne ideelles Interesse an Kunst.Um jedoch auch den wirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden, besitzt jedes Kunstwerk, oder jede künstlerische Leistung, zwei Komponenten, die ideelle und die wirtschaftliche Komponente. Während Ideen und Inhalte durch z.B. das Urheberrecht Schutz finden können, werden materielle Gesichtspunkte eher z.B. im Kaufrecht Berücksichtigung finden.

In diesem Bereich entsteht nun das Kunstrecht, dass durch die vorliegende Website mit einem Einblick in die einzelnen rechtlichen Thematiken erläutert und dargestellt werden soll. Dabei werden nicht nur die verschiedenen Transaktionsmöglichkeiten aufgeführt, wie der Kunstkauf, die Galerien, Auktionen und Kunstmessen, sondern auch die Künstler und Kunstwerke finden Berücksichtigung.

Sie finden Musterverträge zu den verschiedenen Gebieten in unserem Shop und können sich persönlich in Seminaren weiterbilden und die kunstrechtlichen Aspekte vertiefen.

Die Website Kunst und Recht wird von Rechtsanwalt Dr. Nicolai B. Kemle verwaltet. Informationen zu RA Dr. Nicolai B. Kemle sowie der Kanzlei für Kunstrecht finden Sie unter dem Link www.kanzlei-kemle.de.

Date
Category
Art, Kunstrecht, Photography