Materialanalyse und Experten
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Materialanalyse und Experten

Die Materialanalyse

Die Materialanlayse bezeichnet die objektive Untersuchung eines Objekts. Hierbei kann zweifelsfrei und wissenschaftlich festgestellt werden, ob die dem Objekt beigefügten Daten (Alter, Herkunft, Material, etc.) richtig sind. Wird ein Fehler festgestellt, so ist das Objekt aufgrund der Inkongruenz als unecht zu bezeichnen. Dies ist wertfrei. Die rechtlichen Folgen sind hiernach zu klären. In jedem Falle können dann dem Objekt die richtigen Daten beigefügt werden. Im Rahmen der Materialanalyse können zerstörungsfreie Methoden, wie UVA – Licht, Infrarotlicht, Röntgen, CT und MRT, sowie Untersuchungsmethoden mit Eingriff in die Substanz, wie C14-Altersuntersuchung oder Pigmentanalyse, unterschieden werden.

Experten

Die subjektive Einschätzung eines Objekts erfolgt oftmals durch expertsierende Personen (Werkverzeichnisserstellende Personen, Museumsfachleute, Erben, Foundations etc.). Hierbei wird anhand der Erfahrung und des Vergleichs festgelegt, ob das Objekt und die zugeordente Person, welche das Kunstwerk geschaffen haben soll, übereinstimmen. Wird dies dann verneint, so ist das Objekt nicht original (im Unterschied zu unecht). Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Einschätzung nur subjektiv ist, und sich im Laufe der Zeit ändern kann. Die das Objekt untersuchenden Personen können sogar unterschiedlicher Meinung sein, dann ist das Objekt nicht ausstellungsfähig.

Der Kunstmarkt

Fehlerhafte Einschätzungen eines Objekts können immer passieren. Geschieht dies ohne Absicht, könnte dies als einfache Kunstfälschung deklariert werden. Steckt eine Absicht der Täuschung dahinter, ob bei Schaffung oder späterer Veräußerung des Kunstwerks, könnte dies als qualifizierte Kunstfälschung genannt werden. Interessanterweise ist sogar das teuerste Gemälde der Welt umstritten und könnte eine Kunstfälschung darstellen. Aber der Streit um die Echtheit hat den Preis eher gehoben, als gesenkt.

Anteil Kunstfälschungen auf dem Kunstmarkt0%
Steigerung des Kunstmarktes 2020-20210%
Käufe im klassischen Kunsthandel0%

Die Entdeckung einer “Kunstfälschung”

Die Überprüfung eines Kunstwerks/Kulturgutes auf Übereinstimmung mit den begleitenden Daten, wie z.B. Alter, Herkunft, Urheberschaft, Material, etc., kann auf mehrere Pfeiler gestützt werden. Je teurer ein Objekt ist, desto höher kann die Untersuchungspflicht des Händlers oder Verkäufers eingestuft werden; eine Handreichung hierzu existiert leider nicht. Die digitale Kunst und NFTSs stellen die Echtheitsverifizierung vor neue Herausforderungen.

Im Einzelnen sind bei klassischen Objekten folgende Schritte empfehlenswert:

  • Die Besichtigung des Originals
  • Die Überprüfung der Provenienz
  • Die zerstörungsfreie Materialanalyse
  • Die Materialanalyse mit Eingriff in die Substanz
  • Das Expertungtum / Sachverständigenwesen

651

Umsatz

weltweit (Mrd.)

1,4

Umsatz

Deutschland (Mrd.)

400

Teuerster Zuschlagpreis

Umstrittenes Gemälde (Mill.)

2,6

Umsatz

Art Related NFT (Mrd.)

Expertisen

Oftmals werden Kunstobjekte und Kulturgüter mit Expertisen verkauft, welche der kaufenden Person die Sicherheit der Echtheit und Originalität vermitteln sollen. Hierbei können dies durch die verkaufende Person selbst ausgestellte Expertisen sein, oder durch Dritte Personen / Unternehmen. Auch diese Expertsien müssen überprüft werden. So können diese eine trügerische Sicherheit vermitteln, welche nicht gegeben ist. Ein Zertifikat, welches besagt, dass das Gemälde mit Pigmenten gemalt wurde, welche auch durch den damaligen Kunstschaffenden verwendet wurden, hat keinerlei Aussagekraft. Beispielhaft könnte hier auch gesagt werden, dass damals zu der Zeit Äpfel gegessen wurden, die es heute auch noch zu kaufen gibt. Eine Aussagekraft im Hinblick auf das Kunstwerk ist fast nicht gegeben.

Im Einzelnen sollten dabei folgende Punkt der begleitenden Expertise genauer beachtet werden:

  • Glaubwürdigkeit und Marktakzeptanz des Ausstellers
  • Exakter Wortlaut der Expertise
  • Übereinstimmung der Expertise mit dem Objekt
  • Kosten der Expertise
  • Verwendung der Expertise durch Dritte

Experten-/Sachverständigenhaftung

Um jedoch der erwerbenden Person einen Schutz bei der Zuhilfenahme con Expertisen zu ermöglichen, können auch die expertisierenden Personenkreise und begutachtenden Stellen einer Haftung unterliegen, wenn sie fahrlässig sich getäuscht haben, oder vorsätzlich eine falsche Expertise ausgestellt haben. Hier gilt es jeweils im Einzelfall die Haftungslage zu prüfen. Eine Haftung kann sich u.a. aus § 280 BGB und dem so bezeichneten Konstrukt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ergeben.

Folgende Fragen können sich unter anderem stellen:

  1. Fahrlässigkeitsvorwurf oder absichtliche Täuschung
  2. Zusammenarbeit mit der fälschenden / verkaufenden Person
  3. Umfang der Tätigkeit (gewerblich)
  4. Ausmaß der verwendeten Gutachten

Verwendung  von Expertisen in Kaufverträgen

Eine Besonderheit gibt es bei der Verwendung von Expertisen im Rahmen eines Kaufvertarges zu beachten. Es existiert eine haftungsrelevanter Unterschied, ob ein Objekt erworben wird, von welchem die Expertise sagt, dass es z.B. aus dem 18. Jahrhundert stammt, oder ob ein Objekt aus dem 18. Jahrhundert erworben wird, welches durch die Expertise bestätigt wird. Diese feine Nuancierung im Wortlaut eines Kaufvertrages kann die Gewährleistung etwaig völlig ausschließen oder greifen lassen. Daher gilt dem Wortlaut des Kaufvertrages in Bezug auf die beigefügte Expertise ein besonderes Augenmerk.

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Category
Kunstrecht