Kunst im Erbfall
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Kunst im Erbfall

Die Verteilung einer Kunstsammlung auf die Erben gehört zu den diffizilsten Angelegenheiten eines Kunstrechtlers.

Kunst im Erbfall ist eine hochsensible und bedeutende Angelegenheit. Gerade wenn mehrere Kunstwerke unter verschiedenen Erben aufgeteilt werden müssen, ist Spezialwissen gefragt. Kunstwerke und die zugehörige Sammlung lassen sich nicht einfach teilen wie Wertpapiere oder Vermögen. Neben dem recht unterschiedlichen Wert, auch abhängig von dem variablen Kunstwerk, haben oftmals die Erben einen besonderen Bezug zu einem oder mehreren Kunstwerken.

 

Vielleicht spielt aber auch der Gedanke eine Rolle, die Aufteilung der Sammlung zu verhindern. Hierdurch kommen selbständige oder auch unselbsständige Stiftungen, Schenkungen an Museen, Leihgabe an Museen, der Bau eines eigenen Museums oder auch testamentarische Bedingungen für die Erben ins Spiel.

 

Grundsätzlich gibt es verschiedene Variationen, um Kunstwerke gut über die Erbfolge zu retten, bis hin zu einer möglichen Ausgleichzahlung an den Staat durch Hingabe eines Kunstwerks.

 

Auch bei der Erbauseinadersetzung kommt es oftmals nicht auf den aktuellen Wert eines Kunstwerks an, sondern auf dessen Emotionalität und Bindung an die überlebenden Personen. Hier haben sich in den letzten Jahren gute Mechanismen und Vorgehensweisen etabliert, um sowohl eine sachgerechte wie auch gütliche Einigung und Aufteilung zu erreichen.

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Kunstrecht