Original – Kunstfälschung
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Original – Kunstfälschung

Die Bedeutung des Begriffs der Kunstfälschung im kunstrechtlichen Sinn.

Fälschungen auf dem Kunstmarkt sind ein sehr heikles und umstrittens Thema, nicht erst seit dem Fall “Sammlung Jäger” aus dem Jahre 2011. Schon 1880 stritten die Experten über die Zuordnung eines Gemäldes zu Rembrandt. Je nach Zu- oder Abschreibung ging der Kaufpreis in die Höhe oder Tiefe, zuletzt nach der letztendlichen Abschreibung in einem gerichtlichen Prozess endend.

 

Vor der juristischen Behandlung müssen zuerst die Begriffe und Tatsachen bestimmt werden. Dies kann problematisch sein, da diese manchmal verschieden benutzt werden.

 

  • Original aus der Hand des Künstlers / Urhebers
  • Originale Kopie (Vor 1900 stets üblich, um Kopien zu erhalten = zeitgenössische Kopien)
  • Fälschung, mit der Absicht der Täuschung über den Urheber.
  • Mariage von Teilen (Möbel).
  • Trennung; Spalten von Gemälden, Büchern, etc.
  • Postmortale Nachgüsse.
  • Vernichtungsabrede im Todesfalle.

 

Das primäre Problem liegt grundsätzlich darin, dass die rechtliche Einordnung der Fälschung als „Mangel“ im Gewährleistungsrecht des Kaufrechts angesiedelt ist. Daher stellt sich sogleich die Frage, wann liegt ein Mangel vor?

 

Ein solcher ist dann gegeben, wenn eine Abweichung der vertraglich geschuldeten von der tatsächlichen Beschaffenheit eines Kunstwerks vorliegt. Wie die Abweichung festgestellt wird, kann nur dann festgestellt werden, wenn feststeht, was vertraglich geschuldet wurde. Daher ist der Inhalt des Kaufvertrags wesentlich! Dieser muss ausgelegt und gedeutet werden. Die erste Frage ist somit, was im Vertrag vereinbart wurde.

 

Dies kann sehr unterschiedlich sein und hat wesentliche Einfluss auf den späteren Prozess und die Rechte.

 

Beispielhaft können folgende Fachbeschreibungen in Auktionskatalogen mit den verschiedenen Nuancen auf dem Kunstmarkt vorkommen. Als Grundlage soll ein Kunstwerk von Lucas Cranach dem Älteren dienen:

 

  • Original Lucas Cranach d.Ä
  • Original aus der Werkstatt des Lucas Cranach d.Ä
  • Gemälde,  Schule des Lucas Cranach d.Ä.
  • Gemälde, Umkreis des Lucas Cranach d.Ä.
  • Gemälde, in der Art von Lucas Cranach d.Ä
  • Gemälde des 16. Jahrhunderts
  • Gemälde mit dem Motiv des Jesus am Kreuz
  • Gemälde mit Expertise, welche das Gemälde Lucas Cranach d.Ä. zuschreibt
  • Gemälde des Lucas Cranach d.Ä. mit Expertise
  • Gemälde, welches sich im Werkverzeichnis befindet
  • Gemälde, welches durch die mündliche Aussage des Experten dem Maler Lucas Cranach zugeordnet wurde

 

Je nach Wortlaut wurde ein Original geschuldet, und wenn dieses nicht vorliegt, wäre ein Mangel gegeben. Aber man kann erkennen, dass bei der Beschreibung “Gemälde mit Motiv Jesus am Kreuz” wohl keinerlei Rechte geltend gemacht werden können, soweit nicht noch andere Umstände hinzukommen. Ein weiteres Problem sind Restaurierungsmaßnahmen, welche ebenfalls in sehr extremen Fällen einen Mangel darstellen können.

 

Die Folge des Problems der Mangelhaftigkeit ist weiterhin, dass oftmals ein Gewährleistungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunsthändlern, insbesondere von Auktionshäusern, existiert. Das durch die Rechtsprechung anerkannte Problem, dass Kunsthändler / Auktionshäuser nicht alle Kunstwerke untersuchen können, hierzu reicht weder die Zeit noch Personal, führt dazu, dass die grundsätzliche Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Bereich der Kunst anerkannt ist.

 

Dieser unterliegt jedoch Einschränkungen: Der Gewährleistungsausschluss ist nur dann wirksam, wenn das Auktionshaus seinen Prüfungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist. Ein fahrlässiger Verstoß gegen die Prüfungs- und Aufklärungspflichten reicht aus, damit ein Gewährleistungsausschluss unwirksam ist. Auch kann eine Haftung des Kunsthändlers bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten im fahrlässiger und vorsätzlicher Weise in Frage kommen.

 

Somit stellt sich letztendlich die Frage, welche tatsächlichen Möglichkeiten in Bezug auf einen möglichen rechtlich geforderten Pflichtenkatalog bestehen.

 

Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht:

 

  • Begutachtung des Originals
  • Hinzuziehung von Vergleichsobjekten
  • Abfrage von Datenbanken
  • Provenienzrecherche
  • Zweite Meinung / Experte mit Fachwissen
  • subjektive Erfahrung
  • materialtechnische Analyse
  • Zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden
  • Untersuchungsmethoden mit Eingriff in die Substanz

 

Umstritten ist, wann welche Methode ausreichend ist. Dies muss in jedem Fall individuell geprüft werden.

 

 

 

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“Experten-Know-How –

Gefälschte Kunst und deren Vernichtung aus Sicht des Kunstrechts.”

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Category
Art, Kunstrecht