Der Kunsthandel im Kunstrecht
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Der Kunsthandel im Kunstrecht

Der Handel mit Kunst bedarf der Sorgfalt und der Kenntnis des Rechts.

Gewerblich kaufende und verkaufende Personen prägen das Bild des Kunstmarktes. Durch ihre Hände laufen die meisten Kunstwerke, sie legen Preise fest und setzen auch Trends. Daneben müssen sie stets präsent sein, mit Menschen umgehen auf Kunden eingehen können und ein Sachverstand für Kunst besitzen.

 

Gliederung :

1. Der Beruf
Eine Einführung: Das Berufsbild, Allgemeine Hinweise und Grundsätze

2. Rechtliche Voraussetzungen der Berufsausübung
Vorschriften über das Gewerbe, rechtliche Formen, Arbeitsrecht, Künstlersozialkasse

3. Der Verkauf von Kunst
Zustandekommen von Kaufverträgen, Haftung für Sach- / Rechtsmängel, Gewährleistung, Verjährungsfristen, Haftungsvereinbarungen, Anfechtung, Folgerecht

4. Messen, Antik-, Trödel- und Flohmärkte
Rechtliche Hinweise, allgemeine Tipps und Besonderheiten

5. Beratung und Expertise
Vertragsform, Haftung, Schätzung und Preisauszeichnung

6. Tips und Hinweise
Weiterführende Informationen

 

1. Der Beruf:

Der Beruf ist sehr vielseitig und lässt sich kaum in eine bestimmte Richtung drängen. Er reicht von Kunsthändlern mit Flohmarktware bis zu Kunsthändlern, welche z.B. die Kunstmesse TEFAF mit teuren Kunstwerke bestücken. Eine einheitliche Ausbildung existiert nicht, dementsprechend ist auch die Bezeichnung “Kunsthändler, Kunsthändlerin, etc.” nicht geschützt und kann von jeder person verwendet werden. Viele Kunsthändler haben jedoch eine kunstbezogene Ausbildung erlebt, bevor sie den beruf ergriffen haben. So stammen viele Händler aus dem kunsthistorischen Bereich, aber auch Schreiner und an Kunstakademien ausgebildte Maler und Designer prägen das Bild. Eine weitere, nicht zu vernachlässigende Gruppe entspringt den Sammlern. So existieren viele Kunsthändler, die ihre Liebe zur Kunst und ihre Sammelleidenschaft zum Beruf gemacht habe. Diese Personen entstammen aus den verschiedensten Berufszweigen. Als weitere Gruppe existieren natürlich auch Händler, die diesen beruf aus rein wirtschaftlichen Erwägungen ergriffen haben.

Das Berufsbild des Kunsthändler ist von vielen Handelsbräuchen geprägt, die durch langjährige Erfahrung erlebt und erlernt werden. Eines der wichtigsten Punkt spielt hierbei immer noch das Vertrauen in das Wort, auf das man sich verlassen kann und muss.

 

2. Rechtliche Voraussetzungen der Berufsausübung

Der Beruf bzw. die Berufsbezeichnung des Kunsthändlers ist nicht geschützt und es existiert keine spezifische Ausbildung. Kunsthändler rekrutieren sich aus den verschiedensten Berufen. Eine grosse Anzahl von Kunsthändlern hat vor der Ergreifung des Berufs ein kunsthistorisches Studium durchlaufen. Aber auch aus verschiedenen anderen Berufen stammen Kunsthändler, oftmals werden auch aus Sammlern und Mäzenen Händler. Von  einer Leidenschaft wird ein Beruf. Sammler haben vor der Wahl des Kunsthändlers die vielfältigsten Berufe ausgeübt. Ob Anwälte, Mediziner, Lehrer, Handwerker oder Angestellte, die Spannweite der kunstliebhabenden Sammler ist gross. Neben diesen künstlerisch motivierten Aspekten existieren aber auch einfach wirtschaftliche Gesichtspunkte, die den Berufswunsch fördern. Letztendlich kommen auch Künstler zu dem Beruf. Schon diese kleine Aufzählung zeigt auf, dass der Weg zu dem Beruf des Kunsthändlers vielfältig sein kann und oft nicht den direkten Weg nimmt.

Die Rechtsform ist frei und reicht von dem eingetragenen Kaufmann bis hin zu der Rechtsform der GmbH, AG oder auch ausländischen Möglichkeiten, wie die englische Ltd. Eine spezielle gewerberechtliche Voraussetzung besteht neben den allgemeinen Voraussetzungen, um ein Gewerbe auszuüben, nicht.

Vor der Wahl, den Beruf des Kunsthändlers sollten viele Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu gehört insbesondere der Umstand, dass das Wissen um Kunst eine der wichtigsten Eigenschaften darstellt und stets eine Fortbildung geschehen muss. Neben diesem Wissen ist auch die “Liebe zur Kunst” eine Eigenschaft, die einen erfolgreichen Kunsthändler auszeichnet. Der Kunstmarkt sollte sorgfältig beobachtet werden. Schwankungen im Bereich der Antiquitäten und der stets unberechenbare Trend der modernen Kunst sind unberechenbar und müssen immer bedacht und sollten einberechnet werden.

Aber auch die immer neuen Fälschungen auf dem Markt bedürfen der Beachtung. Dies zählt insbesondere bei den Aspekten der Haftung bei einem -> Kunstkauf und den Kriterien der Unterscheidung zwischen -> Original und Fälschung.

Wenn die Entscheidung getroffen wurde, den Beruf auszuüben, sollten im Vorfeld vieles geklärt werden. Hierzu zählt z.B. die Frage, ob ein Ladengeschäft eröffnet wird, oder ein reiner Onlineshop gewählt wird. Bei einem Ladengeschäft stellt sich die Standortfrage, sowie Mietpreise, Nebenkosten, Mitarbeiter. Aber auch Themen wie Künstlersozialkasse und Folgerecht müssen beachtet werden.

 

3. Der Verkauf von Kunst:

Der Verkauf von Kunstwerken jeglicher Art gehört zu dem alltäglichen Geschäft eines Kunsthändlers. Ob grossformatige Werke, Installationen, verderbliche Kunstwerke oder kleine Ölgemälde des 17. Jahrhunderts, die Variationen der zu verkaufenden Kunst sind enorm und bedürfen stets der individuellen Betrachtung.

Grundsätzlich kann der Kunsthändler auf verschiedene Arten tätig werden. Zuerst kann er Kunstwerke als Eigentümer direkt verkaufen. Daneben kann er im Rahmen der rechtlichen Vertretungsvorschriften der §§ 164 ff BGB als Stellvertreter tätig werden, oder die Kunstwerke im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts als Kommissionär verkaufen. Letztendlich existiert noch die Möglichkeit eine reine Maklertätigkeit einzunehmen. Gleichgültig, welche Art vorliegt, muss er seine Gewinnspanne und die Erwartungen des Marktes im Allgemeinen, und der potentiellen Kunden im Besonderen berücksichtigen. Hierzu zählt auch der Einkauf oder die Preiserwartungen des Eigentümers des Kunstwerks.

Neben dem klassischen Kaufvertrag können noch Leihe, Miete oder Leasing von Kunst für einen modernen Kunsthändler als Möglichkeiten in Betracht kommen.

Der meistbenutzte Form im Kunsthandel stellt jedoch noch der Kaufvertrag dar, welcher formfrei geschlossen werden kann. Hierbei müssen insbesondere die allgemeinen Voraussetzungen des -> Kaufvertrags berücksichtigt werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen sind bei Kunsthändlern jedoch noch speziellere Anforderungen zu stellen. Gerade im Bereich des gutgläubigen Erwerbs ist an Kunsthändler höhere Anforderungen zu stellen als an einen unerfahrenen Käufer. Kunsthändler haben die Pflicht, den Markt zu betrachten und schon bei einem Anflug von Zweifeln, Nachforschungen anzustellen. Hierzu gehört neben den Anfragen bei Datenbanken wie Artloss oder Lost Art auch die Umfrage im tatsächlichen Markt, bei befreundeten Kunsthändlern und der Beobachtung des Kunstmarktes. Gerade wenn es sich um “dubiose” Stücke oder Kunstwerke, die oft gefälscht wurden, handelt, müssen weitere Nachforschungen angestellt werden. Hierzu zählt neben der Befragung eines Sachverständigen auch die Überprüfung der Provenienz, auch wenn es sich bei dem Verkäufer um eine angesehene oder bekannte Person handelt.

Gerade bei Haftungsfragen oder der Verjährungsproblematik sollten Kunsthändler auf die Möglichkeiten des Gesetzes zurückgreifen. Um eine Beweissicherung auch im Interesse des Kunsthändlers zu erhalten, sollte gerade bei teuren und hochwertigen Kunstwerken stets ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden, welcher alle Details regelt.

Weitere Gebiete, die bei der Ergreifung oder Ausübung des Berufs des Kunsthändlers beachtet werden müssen, ist neben den Aspekten der Steuer die Frage, ob der Beruf des Kunsthändlers ausfüllend ist. Dazu gehört auch das genaue Studium der eigenen Finanzen und der eigenen Zukunft.

 

4. Messen, Antik-, Trödel- und Flohmärkte:

Ein wichtiges Gebiet für Kunsthändler ist die Teilnahme an den verschiedenen Märkten und Messen. Hierzu können neben den klassischen Kunstmessen auch Antik-, Floh- und Trödelmärkte gerechnet werden. Gerade solche Veranstaltungen können als Kontaktzentrum für Kunden und anderen Kunsthändlern genutzt werden. Speziell die Kontakte zu anderen Kunsthändlern sind dabei sehr wichtig. Ob jedoch eine solche Veranstaltung besucht wird, hängt auch von den finanziellen und konzeptionellen Bedürfnissen des jeweiligen Kunsthändlers ab. Die kunstrechtlichen Voraussetzungen des Besuchs einer Kunstmesse werden in dem Kapitel -> Kunstmesse dargelegt.

Floh-, Antik- und Trödelmärkte unterliegen wiederum speziellen Aspekten. Unbedingt sollte vor der Bestückung einer solchen Veranstaltung diese vorher besucht werden, oder wenn dies z.B. aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, genaue Informationen besorgt werden. So sind Fragen nach den Preisen für den laufenden Meter, oder, ob Tische bzw. Stände gestellt werden bzw. genommen werden müssen, sehr wichtig und sollten neben anderen Aspekten vorab geklärt sein. Gerade bei grossen Märkten mit mehr als z.t. 500 verkaufenden Händlern ist Ausdauer, Geschick und Ruhe nötig.

5. Beratung und Expertise:

Ein wichtiges Thema stellt auch das Gebiet der Beratung und der Expertise dar. Die Beratung eines potentiellen Käufers zu einem Kunstwerk kann entscheidend für den Kauf sein. Hierzu zählt insbesondere das Fachwissen und die Fähigkeit der Vermittlung dessen. Neben dieser allgemeinen Voraussetzung ist aber gerade bei einer Beratung in rechtlicher Hinsicht der Umstand relevant, dass die Angaben, die zu einem Objekt gemacht werden, eine Beschaffenheitszusicherung im Rahmen des Kaufrechts darstellen kann, oder sogar als Garantie angesehen werden muss. Hierfür kann u.U. eine Haftung des Kunsthändlers für diese Angaben entstehen. Daher sollten Angaben im Rahmen einer Beratung nur dann gemacht werden, wenn diese wirklich bestehen. Oftmals kann man gerade bei schriftlichen Beschreibungen sehr schwammige Ausdrücke und Beschreibungen lesen. Ob eine rechtlich relevante Beschreibung vorliegt oder nur eine unbedeutende Anpreisung vorliegt, muss im jeweiligen Einzelfall geklärt werden. Trotzdem sollte man im Sinn eines fairen Handels stets genaue und nachgeprüfte Angaben in einer Beratung gemacht werden. Wenn man als Kunsthändler nicht sicher, sollte dies nicht durch eine unglaubwürdige Beschreibung überdeckt werden. Falsche oder leichtfertige Angaben können sowohl bei der Vertragsanbahnung, im Vertrag oder auch ausservertraglich eine Haftung begründen und sollten daher vermieden werden. Wenn es sich um eine Schätzung handelt, sollte dies eindeutig klargestellt werden.

Neben einer allgemeinen Beratung stellt die Expertise einen wichtigen Faktor dar. Unter einer Expertise versteht man grundsätzlich die schriftliche Aussage eines Sachverständigen nach Begutachtung eines bestimmten Kunstobjekts über die Echtheit, das Alter, den Marktpreis, die Urheberschaft und weitere relevante Aspekte, je nachdem, was für ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Eine abgemilderte Version des Sachverständigen stellt das Gutachten eines Kunsthändlers dar. In beiden Fällen kann eine Haftung entstehen. Gerade bei der Erstellung solcher Expertisen sollten genaue Recherchen erfolgen und nur exakte und tatsächlich nachweisbare Angaben gemacht werden. Die Expertise sollte schriftlich erfolgen und die Möglichkeiten des Gesetzes beachtet werden. Für gerichtlich bestellte Sachverständige ist insbesondere die neue Haftung nach § 839 a BGB relevant.

Im Rahmen des Kaufvertrags ist für einen Kunsthändler wichtig, dass die Herausgabe und Übereignung einer zu einem Kunstwerk gehörenden Expertise vertragliche Pflicht ist, auf dessen Einhaltung bestanden werden kann. Es kann aber dem Kunsthändler erlaubt sein, eine beglaubigte Kopie in seinen Unterlagen zu hinterlegen.

 

6. Tipps und Hinweise:

Vor der Ergreifung des Berufs  sollte man sich genau vergewissern, dass dies die richtige Entscheidung ist. Man sollte sich ein Bild des Kunstmarktes durch den Besuch von Märkten, Messen und Auktionen machen und auch die Preise von Kunst verfolgen. Neben dem Risiko sollte stets gerade in Deutschland im Vorfeld der Besuch einer steuerberatenden Person erfolgen.

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Category
Art, Business, Photography